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BGH, 24.09.1997 - 2 StR 452/97 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 395
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.10.1995 - 2 StR 260/95
Nebenklage - Sicherungsverfahren - Senat
Auszug aus BGH, 24.09.1997 - 2 StR 452/97
Es kann offenbleiben, ob die Nebenklage im Sicherungsverfahren überhaupt zulässig ist (vgl. BGH NStZ 1996, 244).
- BGH, 09.08.2001 - 1 StR 268/01
Zulässigkeit der Nebenklage auch im Sicherungsverfahren; Vorlage; …
b) Aus dem gleichen Grund hat der 2. Strafsenat auch im Beschluß vom 24. September 1997 - 2 StR 452/97 - die Frage der Zulässigkeit der Nebenklage im Sicherungsverfahren offen gelassen.Vergleichbares gilt für die bei späteren Änderungen von § 395 ff. StPO - zuletzt durch das Zeugenschutzgesetz vom 30. April 1998 - unterbliebene Festschreibung der Nebenklage im Sicherungsverfahren, nachdem im Urteil NStZ 1996, 244 "beachtliche" Gründe für eine Änderung der Rechtsprechung anerkannt wurden (III. 3. a) und die in Rede stehende Frage auch im Beschluß vom 24. September 1997 (2 StR 452/97) offen geblieben war (III. 3. b).
- BGH, 18.12.2001 - 1 StR 268/01
Zulässigkeit der Nebenklage auch im Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem …
Auch in der Folgezeit ist in einigen - vor und nach dem Inkrafttreten des Opferschutzgesetzes ergangenen Entscheidungen - die Frage nach der Zulässigkeit der Nebenklage im Sicherungsverfahren ausdrücklich offen gelassen worden, wobei "beachtliche Gründe" für eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung anerkannt wurden (NStZ 1996, 244; vgl. auch Beschlüsse vom 3. Mai 1983 4 StR 107/83 und 24. September 1997 - 2 StR 452/97).